Rechtsprechung
BFH, 31.07.2007 - V B 123/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine verfahrensrechtliche Verpflichtung des FG, der Sachverhaltswürdigung in einem anderen Verfahren zu folgen; Begründung einer Sachaufklärungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 30.05.2006 - III 48/01
- BFH, 31.07.2007 - V B 123/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.02.2007 - VI B 29/06
NZB: Zulassungsgründe, Darlegungsanforderungen
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - V B 123/06
Sie führt nicht aus, aus welchen Gründen das FG zu der Zeugenvernehmung verpflichtet gewesen sein soll, obwohl sie selbst die Vernehmung ihrer früheren Angestellten durch die Schriftsätze vom 22. November 2004 und 3. Dezember 2004 mit großem Nachdruck abgelehnt und auch in den mündlichen Verhandlungen vor dem FG keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hatte (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 2007 VI B 29/06, BFH/NV 2007, 969, m.w.N.).Hierbei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Würdigung, die nicht mit der Verfahrensrüge angefochten werden kann und nicht zur Zulassung der Revision führt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 969, und in BFH/NV 2007, 1157).
- BFH, 14.02.2007 - VII B 106/06
NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Würdigung von Zeugenaussagen
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - V B 123/06
Mit Einwendungen gegen die vom FG vorgenommene Beweiswürdigung kann ein Verfahrensmangel nicht begründet werden, da die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen sind (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2007 VII B 106/06, BFH/NV 2007, 1157, m.w.N.).Hierbei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Würdigung, die nicht mit der Verfahrensrüge angefochten werden kann und nicht zur Zulassung der Revision führt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 969, und in BFH/NV 2007, 1157).